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Bezuschussung durch die Krankenkassen
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Bezuschussung durch Krankenkassen

Textfeld: Das Rauchfrei-Seminar entspricht den Handlungsfeldern und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 SGB V und  ist als Präventionsmaßnahme zur Gesundheitsförderung anerkannt und vom Bundesverband der BKK zertifiziert. Auch die meisten anderen Krankenkassen fördern die Kursteilnahme. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie eine Teilnahme-Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung können Versicherte den Antrag auf Erstattung bei Ihrer Kasse stellen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach der Höhe der Bezuschussung.

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