Machen Sie Ihr Unternehmen rauchfrei
Das Rauchen in Unternehmen verursacht jährlich
~ 17 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und
~ 30.000 vorzeitige Verrentungen.
Dies hat zur Folge, dass ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe durchs Rauchen verursacht wird.
Gründe diese Aktion zu unterstützen
- Die Lebensqualität Ihrer MitarbeiterInnen wird sich enorm verbessern.
- Die Fehltage durch Krankenstand lassen sich laut Krankenkassen durchschnittlich um 2,2 Tage pro Jahr reduzieren.
- Die Arbeitszeit wird wieder zu 100% genutzt und nicht durch Rauchpausen reduziert.
- Je nach Rauchverhalten Ihrer Mitarbeiter lassen sich dadurch jährlich bis zu 100 nicht genutzte Arbeitsstunden vermeiden.
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter zum Rauchstopp statt Rauchverboten und machen Sie so Schritt für Schritt Ihr Unternehmen rauchfrei!
- Krankenstandstage werden reduziert
- Arbeitszeit wird wieder zu 100% genutzt
- Leistungsfähigkeit und Konzentrationsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter wird gesteigert
Statistisch gesehen ist die Arbeitsleistung eines Rauchers um bis zu einem Monat geringer als die eines Nichtrauchers. Trotz allem verdient er das gleiche Geld wie ein Nichtraucher.
Vorteile für Ihre Mitarbeiter:
Wir verhelfen Ihren Mitarbeitern zu einem Leben ohne Rauch, das
- unendlich mehr Spaß macht
- viel gesünder ist
- viel mehr Energie bringt
- viel Geld spart
Nutzen Sie die Chance und begeistern Sie Ihre Mitarbeiter für unsere Gesundheits-Initiative.
Forden Sie hier kostenlos und unverbindlich Infomaterial für Inhouse-/Firmenseminare an und wir informieren über die Möglichkeit der Förderungszuschüße durch die Krankenkassen: firmenseminar@12345rauchfrei.com
Aktuelles Gerichtsurteil bestätigt Nichtraucherschutz
Noch immer gehen viele Betriebe zu lax mit dem Recht ihrer Beschäftigten um, am Arbeitsplatz vor dem Qualm ihrer rauchenden Kollegen geschützt zu sein (Arbeitsstättenverordnung § 5). Mit dieser „Laisser-faire“-Haltung dürfte bald Schluss sein, denn ein aktuelles Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt, das im Mai veröffentlicht wurde, stärkt Nichtrauchern im Betrieb jetzt entscheidend den Rücken. Ein Beschäftigter ist demnach nicht verpflichtet, an seinem verqualmten Arbeitsplatz auszuharren.
Der Fall: Wenige Wochen nach Antritt seines Jobs als Optikerhelfer wies der 42-jährige Nichtraucher seinen neuen Arbeitgeber darauf hin, dass er den Zigarettenrauch seiner Kollegen nicht ertrug. Er bat den Chef, für Abhilfe zu sorgen. Dieser weigerte sich jedoch, worauf der Mann fristlos kündigte. Die Arbeitsagentur verhängte gegen ihn eine Sperrfrist bei der Zahlung des Arbeitslosengelds, weil er seine Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund selbst verschuldet habe. Der Arbeitslose focht diese Entscheidung an und unterlag damit in einem in erstinstanzliches Verfahren vor dem Sozialgerichts Gießen, das sich der Argumentation der Arbeitsagentur anschloss.
Erst mit dem Chef sprechen
Die Darmstädter Richter erklärte dieses Urteil jedoch für nichtig; die Arbeitsagentur musste die Sperrfrist Aufheben. Denn die durch das Passivrauchen zu befürchtende Gesundheitsschädigung stelle einen ausreichender Grund dar, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. In der Urteilsbegründung betonten sie zudem ausdrücklich, dass es dabei nicht auf die Intensität der Rauchbelästigung ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass der Nichtraucher vor seiner Kündigung in dem Gespräch mit dem Chef den nachdrücklichen Versuch unternommen hatte, sein Schutzbedürfnis durchzusetzen, und dass der Vorgesetzte ihm dies verweigerte. Die unterlegene Bundesagentur für Arbeit verzichtete auf eine Revision. (Urteil des LSG Darmstadt vom 11.06.06, Az. L 6 AL 24/05).
Dieses Urteil bedeutet für Sie: Rechnen Sie damit, dass Nichtraucher in Zukunft ihre Rechte verstärkt geltend machen. Versuchen Sie die daraus evtl. entstehenden Konflikte nach dem Motto zu lösen: „Frieden schaffen ohne Waffen“ – denn strikte Verbote führen leicht zu Spannungen unter den Kollegen. Treffen Sie am besten eine Betriebsvereinbarung, die die Belange der Nichtraucher schützt, aber den (Noch-)Rauchern „Nischen“ für ihre Schwäche lässt.
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